Anhand Kriterien innerhalb der EU-Taxonomie Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) lässt sich ermitteln, wie ökologisch nachhaltig eine Investition ist.
Worum geht‘s?
- Was regelt die Verordnung zur EU Taxonomie?
- Welche Umweltziele definiert die EU-Taxonomie Verordnung?
Die EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852) des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088), legt fest, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie enthält Kritierien, mit denen sich beurteilen lässt, ob und inwiefern eine Investition ökologisch nachhaltig ist.
Was regelt die Verordnung zur EU Taxonomie?
Die Verordnung ist als Art Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten Teil des Europäischen „Green Deal“. Ziel ist es, klare Regeln für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu schaffen, um umweltfreundliches Wirtschaften zu fördern. Die EU-Taxonomie Verordnung verpflichtet Akteure des Finanzmarkts sowie große Unternehmen, Umsätze und Investitionen offenzulegen, die Taxonomie relevant sind.
Welche Umweltziele definiert die EU-Taxonomie Verordnung?
Die EU-Taxonomie Verordnung konzentriert sich auf sechs Umweltziele:
1. Begrenzung des Klimawandels
2. Anpassung an veränderte Klimabedingungen
3. Verantwortungsvoller Umgang mit Wasser und Meeresressourcen
4. Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft
5. Prävention und Überwachung von Umweltbelastungen
6. Erhalt und Regeneration von Biodiversität und Ökosystemen
💡Auch in der Gastronomie gibt es zahlreiche Nachhaltigkeitsbestrebungen. Ein Ansatz: Siegel, die beim Kauf von Fisch Orientierung geben.