Ziel des Gesetzes, das am 25. Juni 2021 vom Bundesrat gebilligt wurde und ab 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft tritt, ist es, den Schutz der Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu verbessern.
Es legt klare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von in Deutschland ansässigen Unternehmen zur Einhaltung grundlegender Menschenrechts- und Umweltstandards (z. B. Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit) fest.
Mehr über das Lieferkettengesetz auf www.csr-in-deutschland.de