Teilnahmebedingungen
§ 1 Veranstalter und Anerkennung Teilnahmebedingungen
- Das Gewinnspiel wird von der METRO AG, Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend „METRO“ oder „Veranstalter“) veranstaltet.
- Der Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme am Gewinnspiel die Teilnahmebedingungen verbindlich an.
§ 2 Gewinn
- Die Gewinner der Verlosung erhalten folgende Gewinne:
- 1x eine Überraschungsbox im Wert von 100 Euro mit METRO Eigenmarkenprodukten
- 5x eine Überraschungsbox im Wert von 50 Euro mit METRO Eigenmarkenprodukten
- 10x eine Überraschungsbox im Wert von 25 Euro mit METRO Eigenmarkenprodukten
- Die Aushändigung des jeweiligen Gewinns erfolgt ausschließlich per Post an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des Gewinners. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind alle, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnahmeberichtigt sind ferner alle Teilnehmer aus der Europäischen Union.
- Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
- Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten verantwortlich.
- Die Teilnahme über Gewinnspiel-Bots oder Gewinnspiel-Services oder ähnliche Dienste ist nicht gestattet.
§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel
- Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich METRO das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
- Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder entsprechendes versuchen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
- Sofern ein Teilnehmer unwahre Personenangaben macht, kann dies zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.
- Stellt METRO nachträglich fest, dass ein Teilnehmer einen im Sinne dieses Paragrafen zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt war, ist METRO berechtigt, den Gewinn dem betroffenen Teilnehmer nachträglich abzuerkennen und diesen zurückzufordern.
§ 5 Durchführung und Abwicklung vom Gewinnspiel, Gewinnermittelung
- Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie alle fünf Kürbisse auf der Website www.mpulse.de gefunden und die nötigen Kontaktangaben an den Veranstalter übermittelt hat.
- Das Gewinnspiel beginnt am 25. Oktober 2024 und endet am 8. November 2024.
- Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Meldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere Meldungen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
- Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspiels ausgelost, der Gewinn im Anschluss per Post versendet.
- Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt.
- Nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung hat der Gewinner 14 Tage Zeit, seine Adresse zur Aushändigung des jeweiligen Gewinns mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist entfällt der Anspruch auf den Gewinn.
- Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
- Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes in Textform an METRO zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
- METRO wird mit der Übergabe der Gewinne von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels - Änderungsvorbehalt
METRO behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, zu beenden oder zu ändern. Von dieser Möglichkeit macht METRO insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation, Fehler in der Hard- und/ oder Software, Sperre von Facebook sowie missbräuchliches Verhalten von Teilnehmern) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann METRO von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Änderungen während des Gewinnspiels, insbesondere durch die Änderung von Spielregeln oder die Reduzierung des Gewinns sind unzulässig. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter.
§ 7 Datenschutz
- Verantwortliche Stelle für die Durchführung des Gewinnspiels und die in diesbezüglich stattfindende Verarbeitung personenbezogener Daten ist die METRO. Der Datenschutzbeauftragte der METRO ist unter den vorgenannten Kontaktdaten und unter datenschutz@metro.de erreichbar.
- Zur Teilnahme und dem Versand möglicher Gewinne wird um Mitteilung des Vor- und Nachnamens sowie der Adresse gebeten. Der Teilnehmer ist weder verpflichtet, der METRO seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, noch ist diese Angabe erforderlich, um eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung oder eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages zu erfüllen. Wenn der Teilnehmer der METRO seine personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellt, hat dies keine Konsequenzen für den Teilnehmer, außer dass dieser nicht am Gewinnspiel teilnehmen kann. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO.
- Die personenbezogenen Daten werden von uns nach Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht. Innerhalb dieser Frist werden die Daten für mögliche Rückfragen zur Durchführung des Gewinnspiels gespeichert.
- Ergänzende Datenschutzhinweise sowie einen Überblick über die Ihnen zustehenden Rechte finden Sie auf www.metroag.de/de/datenschutz.
§ 8 Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel des Gewinns sind innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe des Gewinns gegenüber METRO mitzuteilen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften soweit diese anwendbar sind. Im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz kommen die Regelungen gem. Paragraf 9 zur Anwendung.
§ 9 Haftung
- METRO haftet nicht für falsche Informationen, die die durch Teilnehmer und/oder Dritte, inklusive etwaiger Kooperationspartner von METRO geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum Gewinnspiel im Zusammenhang stehen.
- METRO übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden richtig bzw. vollständig sind.
- Im Übrigen ist die Haftung der METRO und deren Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
- Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
§ 10 Sonstiges
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
- Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
- Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. Ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei.