In Italien wird der Bon für jeden Caffè auf den Tresen gelegt. Die Kasse in der Bar protokolliert mit. Der Gast sollte tunlichst seinen Beleg mitnehmen, denn Kontrollen im Umfeld der Lokale sind möglich. Auch in Frankreich, Kroatien, Albanien, Österreich und den meisten anderen europäischen Ländern sorgen die Finanzbehörden mit digitaler Kassenpflicht, hard- oder softwarebasierten Lösungen und zeitnaher Meldung dafür, dass nicht an der Kasse vorbeigewirtschaftet und Steuerhinterziehung verhindert wird. In den Gastronomien in Deutschland waren die gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2019 nicht ganz so strikt – was einige ausnutzten.
Das neue Kassengesetz 2020 sollte das beenden: Die Ausgabe von Belegen und eine manipulationssichere Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in elektronischen Kassen sind nun Pflicht. Dazu kommen Prüfungen der Finanzämter plus Strafen von bis zu 25.000 Euro für Gastronomen, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten. Eine bundesweite Übergangsfrist für die Umrüstung der Kassen gilt bis 30. September 2020. So lange wird nicht geprüft und geahndet. Coronabedingt weiteten einige Bundesländer die Fristen für diese Nichtbeanstandungsregel aus. Wer noch nicht komplett umgestellt hat, gewinnt dort de facto Zeit.