Bei leicht verderblichen Waren wie Hackfleisch zählt das Verbrauchsdatum. Ist es überschritten, darf das Produkt wegen der Gefahr von Salmonellen oder Kolibakterien keinesfalls mehr auf den Teller. Lebensmittel, die dauerhaft genießbar sind, wie etwa Essig, Salz oder Zucker oder die innerhalb kürzester Zeit schimmeln oder faulen können, was für jeden sichtbar ist, wie etwa Obst und Gemüse, müssen hingegen kein „Haltbarkeits-Etikett“ tragen.
Während die meisten Länder mit MHD operieren, gibt es in Großbritannien, Japan und Norwegen das „doppelte Haltbarkeitsdatum“. Die entsprechenden Nahrungsmittel sind hier sowohl mit einem Verkaufsdatum, das die Verkaufsdauer im Laden angibt, als auch mit einem Verfallsdatum, das die tatsächliche Konsumierbarkeit anzeigt, gekennzeichnet. So sollen Missverständnisse ausgeräumt werden.