Was heißt das nun genau? Ein paar Zahlen und Fakten:
Es bedeutet: Gastronomen sind in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, ihren Gästen auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke anzubieten. Nachhaltige Einwegbehälter aus nachwachsenden Rohstoffen wie Pappe oder Palmblättern dürfen weiterhin ausgegeben und genutzt werden, der Gast muss aber auswählen können. Die Mehrwegbehälter dürfen zudem nicht teurer sein als Einwegbehälter und müssen beispielsweise über ein Pfand- oder Poolsystem ausgegeben werden.
Und das gilt wirklich für alle?
Jein. Wie so oft gibt es auch bei diesem Gesetz Ausnahmen. Die magischen Zahlen lauten 5 und 80. Das Gesetz wird vor allem für die großen Gastronomien, aber auch für andere Unternehmen wie Betriebskantinen relevant, sobald diese eine (Laden-)Fläche von mindestens 80 Quadratmetern haben und mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigen. Kleinere 1-Mann Betriebe, wie etwa Imbisse oder Kioske mit Essensausgaben, müssen also keine Mehrwegbehälter anbieten.
Welche Lösungen gibt es?
Wer regelmäßig Essen oder einfach einen Kaffee auf dem Weg zur Arbeit mitnimmt, wird es schon bemerkt haben: Erste Mehrweglösungen und Pfandsysteme, die über Apps der Anbieter gesteuert werden, sind bereits im Umlauf. In Deutschland gibt es jedoch aktuell noch (zu) viele regionale Einzellösungen. Für die Endverbraucher nicht immer optimal. Denn, wer heute in Wilhelmshaven eine Mehrwegbowl für 5 € Ausleihgebühr erwirbt, um sich für die Zugfahrt ein leckeres Essen mitzunehmen, wird diese Bowl zu Hause in Düsseldorf möglicherweise nicht zurückgeben können. Somit bleiben Endverbraucher auf den Kosten für die Bowl und auf dem Behälter selbst erstmal sitzen.
Deutschland als Vorreiter für weitere europäische Länder?
Die Mehrwegpflicht in Deutschland ist in dieser Form die erste ihrer Art und könnte als Vorreiter für weitere – vor allem europäische – Länder gelten. In Frankreich müssen ab dem 1. Januar 2023 alle gastronomischen Einrichtungen ihren Kunden zwar ebenfalls wiederverwendbares Geschirr anbieten – allerdings „nur“ für die an Ort und Stelle servierten Mahlzeiten, die bis dato größtenteils in nicht wiederverwendbaren Plastikverpackungen angeboten werden. Auch die Niederlande unternimmt vergleichbare Anstrengungen: Ab dem 1. Juli 2023 sind Unternehmen dort verpflichtet, ihren Kunden wiederverwendbare Alternativen zu Plastikverpackungen anzubieten. Gleichzeitig wird die kostenlose Mitnahme von Plastikverpackungen in Supermärkten und im Gastgewerbe verboten. Im Rahmen der EU-weiten Strategie "Green Deal", einem länderübergreifenden Ansatz, um die Wirtschaft kreislauffähiger zu machen und den Plastikmüll zu reduzieren, ist also davon auszugehen, dass weitere Länder die Mehrweglösungen umsetzen werden.