7 Prozent Mehrwertsteuer – mehr als eine Zahl für Gastronomen

Die Gastronomie-Branche hofft auf eine große steuerliche Entlastung: Im Frühjahr 2025 hielten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag fest, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen ab Januar 2026 bei 7 Prozent liegen soll. Noch ist der Beschluss nicht gesetzlich verankert, aber die Zeichen für eine dauerhafte Senkung stehen gut.

Diese Übersetzung wurde mit KI (DeepL) aus dem Originaltext erstellt.
Mehrwertsteuer: Bleiben es 7 %?
Weniger Mehrwertsteuer, mehr Stabilität: Für Gastronomen Entlastung, für Gäste Sicherheit, aber kein Sparmenü.
Wie stehts um die Mehrwertsteuer?

Worum geht´s?

  • Wie ist der Gesetzgebungsstand zur Mehrwertsteuer für die Gastronomie in Deutschland?
  • Was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für Gastronomen?
  • Was bedeuten 7 Prozent Mehrwertsteuer für Gäste?

Seit der Corona-Pandemie ist sie Dauerthema der Branche: die Mehrwertsteuer auf Speisen. Ursprünglich zur Unterstützung der Branche auf 7 Prozent gesenkt, hob die Ampel-Koalition sie 2024 wieder auf 19 Prozent an. Die Begründungen: Die angespannte Haushaltslage sowie die Einschätzung, dass sich die wirtschaftliche Lage der Gastronomie ausreichend stabilisiert habe, um auf die pandemiebedingte Sonderregelung verzichten zu können. Soweit die Theorie – in der Praxis sah und sieht eine Rückkehr zum höheren Mehrwertsteuersatz für viele Gastronomen ganz anders aus: Sie führte zu vielen Schließungen in der Branche.

Die 19 Prozent Mehrwertsteuer sind auch heute noch für viele Gastronomen eine Herausforderung. Umso wichtiger ist die geplante dauerhafte Senkung. Was auf dem Papier nach einer Steuerkorrektur aussieht, bedeutet für die Betriebe wirtschaftliches Überleben. Besonders im europäischen Vergleich fällt Deutschland bei der Mehrwertsteuerregelung für die Gastronomie aus dem Rahmen: Während in 23 der EU-Mitgliedsstaaten ein Großteil eine reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie erhebt, darunter beispielsweise Spanien, Italien und Griechenland, besteuert Deutschland bis dato Speisen „to go“ (7 Prozent) und den Verzehr im Restaurant (19 Prozent) unterschiedlich.

Aktuelle Rechtsgrundlage zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Wer in Deutschland einen gastronomischen Betrieb besucht, zahlt auf Speisen und Getränke den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Gäste hingegen, die ihre Bestellung mitnehmen und nicht vor Ort verzehren, zahlen nur 7 Prozent Mehrwertsteuer. Die Begründung für die Differenzierung: Bei der Dienstleistung vor Ort greift mit dem Service, dem Raum und der Ausstattung ein anderer Dienstleistungsanteil, der entsprechend besteuert wird. CDU, CSU und SPD wollen diese Unterscheidung nun beenden. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.“ Trotz kritischer Stimmen – etwa von Bündnis 90/Die Grünen – hält die CDU/CSU-SPD-Koalition am Ziel fest, der Branche Stabilität zu geben.

Was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für Gastronomen?

Für viele Gastronomen geht es bei der Mehrwertsteuer ums Überleben. „Alle Kosten im Gastgewerbe sind in den letzten beiden Jahren explodiert. Personalkosten sind um rund 40 Prozent gestiegen, die Lebensmittelpreise haben sich verdoppelt“, sagt Gastronom Kemal Üres im Gespräch mit der Rolling Pin, der mit der Initiative „Vereint für die Gastro“ stark für die 7 Prozent Mehrwertsteuer einsetzt. Für ihn ist klar: „Zurzeit macht kaum ein Gastronom ein Plusgeschäft, die Branche ist in Gefahr. Nur durch die Mehrwertsteuersenkung können sie sich zurück ins Leben kämpfen. Nur so kann die Branche gerettet werden.“

Auch andere Branchengrößen begrüßen das politische Signal – aber mahnen zur Vorsicht. So betont METRO-Manager Martin Behle: „Der Weg ist noch sehr lang und ungewiss, man kann nur hoffen. Die Leute freuen sich über die Ankündigungen und sind extrem erleichtert. Sie bekommen Mut und Perspektiven – das zeigt, dass die Branchen durch diese Meldung wieder Glauben an ihr Gewerbe gewinnen.“

Was bedeuten 7 Prozent Mehrwertsteuer für Gäste?

Die Senkung der Mehrwertsteuer ist für viele Gastronomen vor allem eine dringend erwartete Entlastung, die sie reinvestieren wollen. Viele Betriebe planen erst einmal, die potenzielle Steuerersparnis vor allem in Mitarbeiterbindung und Qualität zu investieren. So zum Beispiel Gunter Braun vom Ratskeller Speyer. Er verriet dem SWR, er wolle das bei der Steuer gesparte Geld zuerst in Personal investieren. Und das ist ganz im Sinne der Politik, wie DEHOGA-Präsident Gereon Haumann es gegenüber dem SWR auf den Punkt bringt: „Im Koalitionsvertrag steht als Begründung für die niedrigere Gastro-Steuer ‘um die Branche zu entlasten’, und nicht ‘um die Bürger zu entlasten’.“

Dennoch: Gäste profitieren. Nicht unbedingt durch die Summe auf ihrem Bon, sondern dadurch, dass ihre Lieblingscafés, Restaurants und Kneipen bleiben. Die Senkung sorgt dafür, dass Gastgeber nicht aufgeben müssen und Genuss, Begegnung und Vielfalt kein Luxus werden. Die 7 Prozent Mehrwertsteuer sind damit eine Investition in die Zukunft der Gastronomie.

Gastfreundlich(er): Weniger Bürokratie für neue Gastro-Gründer

Wer heute ein Restaurant eröffnen will, braucht oft mehr Geduld als Gäste. Doch das ändert sich – zumindest in Teilen Deutschlands. Baden-Württemberg macht jetzt ernst mit dem Bürokratieabbau: Statt auf eine Konzession zu warten, reicht künftig eine einfache Anzeige bei der Behörde. Klingt unspektakulär, ist aber ein echter Gamechanger für Gastro-Gründer im Südwesten.

Die Reform orientiert sich an anderen Bundesländern: In Hessen, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt ist die Anzeigepflicht längst Standard. Acht Länder haben sie bereits eingeführt, weitere – wie Rheinland-Pfalz – ziehen nach. In NRW wird noch diskutiert, in Bayern, Berlin und Hamburg bleibt’s erstmal beim klassischen Genehmigungsverfahren.

Was das bringt? Weniger Papierkram, schnellere Eröffnungen – und vielleicht auch mehr Vielfalt auf den Speisekarten. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßt die Reform: Sie erleichtere Betriebsübergaben und senke die Einstiegshürden für neue Gastro-Konzepte.

Und was bleibt?
Die Zuverlässigkeitsprüfung beim Alkoholausschank – logisch. Aber der Rest wird deutlich schlanker.

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